Kanzlei Segler
Arne Björn Segler, LL.M.

Kosten

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit regelt grundsätzlich das  Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In den meisten Fällen richtet sich die Höhe der Kosten nach dem Gegenstandswert der jeweiligen Angelegenheit. Die Kosten einer Erstberatung betragen maximal 190,- €.

Im außergerichtlichen Verfahren besteht auch die Möglichkeit, eine individuelle Honorarvereinbarung zu treffen, entweder in Form eines Stundenhonorars, oder in Form einer Pauschalvergütung.

Gerne kalkuliere ich vor der Übernahme des Mandants die voraussichtlichen Kosten, soweit sich diese schon halbwegs sicher einschätzen lassen.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, bemühe ich mich gerne für Sie um eine Deckungszusage bei Ihrer Versicherung und rechne dann direkt mit der Versicherung ab.